Inzwischen
ist es amtlich: Nach
diversen Verzögerungen beschloss die Bundesregierung im Juli 2007
die neue Energieeinsparverordnung, die EnEV 2007. Sie ist im Oktober
2007 in Kraft getreten und regelt unter anderem, welche Gebäude ab
wann einen Energieausweis benötigen. Ab Mitte 2008 wird damit der
Gebäudeenergieausweis schrittweise auch für den Altbaubestand im
Wohnbau sowie im Nicht-Wohnbau zur Pflicht.
Bis 31.
Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen
Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs-
und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen
Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach
den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre
Gültigkeit.
Ab 1.
Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit
bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der
ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von
dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert
worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten
Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht
Wahlfreiheit.
Für
alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen
beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.
Die
Laufzeit des Energiepasses, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt
jeweils zehn Jahre.
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