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Der Energieausweis

Inzwischen ist es amtlich: Nach diversen Verzögerungen beschloss die Bundesregierung im Juli 2007 die neue Energieeinsparverordnung, die EnEV 2007. Sie ist im Oktober 2007 in Kraft getreten und regelt unter anderem, welche Gebäude ab wann einen Energieausweis benötigen. Ab Mitte 2008 wird damit der Gebäudeenergieausweis schrittweise auch für den Altbaubestand im Wohnbau sowie im Nicht-Wohnbau zur Pflicht.

Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.

Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.

Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

Die Laufzeit des Energiepasses, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.

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